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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
Aktuelles

Rundschreiben des Bundesverbandes
In diesem Monat wurde den Landesverbänden ein Rundschreiben zur Verfügung gestellt, das an interessierte Mitglieder weitergeleitet werden kann.

Themen im aktuellen Rundschreiben 1/2022 sind:
1. Alkoholpolitik in der Welt und Europa
2. Neue Europäische Spirituosen-Verordnung
3. Alkoholsteuerrecht
4. Markenrecht

Bei Interesse können sich Mitglieder an den jeweiligen Landesverband wenden und diesem Ihre Email-Adresse zum Erhalt des Rundschreiben mitteilen.

Änderungen der Alkoholsteuerverordnung (ALkStV) im August 2021
Diese Änderungen betreffen allgemeine Verbrauchssteuerrichtlinien der EU, unter anderem die Richtlinien des Verbrauchssteuersystems und der Alkoholsteuer-Struktur. Außerdem enthält die neue Verordnung drei wichtige Änderungen, die für Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer relevant sind.

Den Text der Verordnung kann man auf www.bgbl.de nachlesen.
(-> kostenloser Bürgerzugang -> Bundesgesetzblatt Teil I -> 2021 -> Nr. 55 vom 20.08.2021)

Betriebsübergabe (Nachfolgeregelung)
Absatz 3 zu §19 der Alkoholsteuerverordnung wurde neu hinzugefügt und regelt die vereinfachte Nachfolgeregelung bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, der mit einer Abfindungsbrennerei verbunden ist.

War der zu übernehmende landwirtschaftliche Betrieb auf bis zu ein Viertel der Mindestfläche vor der Übernahme reduziert worden, musste bisher die volle Mindestfläche von 3 Hektar nachgewiesen werden und weiterhin die Brennerlaubnis zu erhalten. Nun ist auch eine Übernahme mit einer verkleinerten landwirtschaftlichen Fläche möglich, solange die erforderliche Mindestfläche von 0,75 Hektar besteht.

Bitte beachten: Da es mit Abschaffung des Branntweinmonopols nur noch eine personen- bzw. inhaberbezogene Brennerlaubnis gibt, muss der Nachfolger in jedem Fall eine neue Erlaubnis zum Betrieb eine Abfindungsbrennerei beantragen. Die Antragsstellung muss innerhalb einer 3-monatigen Frist erfolgen, um die übernommene Abfindungsbrennerei weiter betreiben zu dürfen.

(Änderung rückwirkend zum 01. Juli 2021)

Stoffbesitzer-Eigenschaft kann wieder zuerkannt werden
Im neuen Absatz 3 zu §27 AlkStV wurde die Möglichkeit geschaffen, einem Stoffbesitzer, dem diese Eigenschaft aufgrund eines Verstoßes gegen das Alkoholsteuerrecht aberkannt worden war, diese Eigenschaft wieder zuzuerkennen. Hierzu ist nun das jeweilige Hauptzollamt befugt.

(Änderung rückwirkend zum 01. Juli 2021)

Abfindungsalkohol kann nicht mehr unter Steueraussetzung gewonnen werden
Dies betrifft den bisherigen §43 AlkStV, dieser wird mit der neuen Verordnung aufgehoben.

Diese nach Wegfall des Branntweinmonopols geschaffene Möglichkeit wurde kaum genutzt und wird daher wieder abgeschafft.

Das neue Verpackungsgesetz kommt zum 01.01.2019
Am 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Dies bedeutet für alle Hersteller / Brenner neue Verpflichtungen, selbst wenn nur kleine Verpackungsmengen in den Verkehr gebracht werden... weiterlesen »

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