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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
Aktuelles

Agraralkoholmarktordnung

Am 08. April 2003 wurde eine EU-Alkoholmarkt-Regelung mit einer Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol vom EU-Ministerrat beschlossen.

Deutschland erhält danach für das Branntweinmonopol eine Ausnahmeregelung, die bis zum 31.12.2010 befristet ist. Die jährliche Unterstützung für das Branntweinmonopol darf einschließlich der Ausgleichsbeträge für ausscheidende bzw. ausgeschiedenen Brennereien 110 Millionen Euro nicht übersteigen. Für das Kalenderjahr 2003 beträgt der Zuschuss 109,9 Millionen Euro.

Deutschland ist verpflichtet, der Kommission jährlich bis 30.06. einen Bericht über die Funktionsweise des Monopols vorzulegen. Vor dem 31.12.2009 unterbreitet die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Abschlussbericht mit einer Bewertung der Regelung im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols zusammen mit geeigneten Vorschlägen über die zukünftige Handhabung.
Weitere Regelungen betreffen Vorschriften zu Ausgleichszahlungen für Verschlussbrennereien (Kartoffeln und Korn), wenn sie aus dem Monopol ausscheiden.

Die Ablieferung ist für die Kleinbrenner bis zum Jahr 2010 gesichert. Dies ist durch eine intensive Aufklärungsarbeit und die Unterstützung aller Parteien im Bundestag und im Europäischen Parlament gelungen. Zur Erhaltung der Kulturlandschaft und ökologisch wichtigen Streuobstwiesen sollte es allen zusammen gelingen, diese besonderen gewachsenen regionalen Strukturen auch nach dem Jahr 2010 zu erhalten und den kleinen Betrieben die Möglichkeiten geben, ihr Obst über den Brennkessel zu verwerten.

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