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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
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Änderung bzw. Ergänzung der Vorschrift des Mindestpreises beim Aufkauf von Abfindungsbranntwein

Am Donnerstag, den 07. Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag einer Änderung des § 106 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) über den Mindestverkaufspreis für Branntwein zugestimmt. Die Gesetzesänderung regelt, dass der beim Verkauf von Branntwein geltende Mindestverkaufspreis in Höhe des Regelsatzes der Branntweinsteuer von derzeit 13,03 Euro/Liter r. A. nicht mehr durch Kostenverrechnungen (wie z. B. durch Reinigungsentgelte) unterschritten werden darf. Damit wurde die Mindestpreisvorschrift klarer gefasst und bestätigt einen Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 23. Februar 1984, dass kein Branntwein unter dem gesetzlichen Mindestpreis gehandelt werden darf.

In der Praxis wurden in den letzten Jahren teilweise direkte Abzüge beim Aufkauf von Branntwein aus Abfindungsbrennereien rechtswidrig vorgenommen. Diese Abzüge führten in der Europäischen Union schon vor einigen Jahren zu umfangreichen Diskussionen. Bei den momentanen Verhandlungen über die Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Deutsche Branntweinmonopol haben Mitarbeiter der zuständigen Kommission auf die bisher wettbewerbswidrige Regelung beim Mindestpreis hingewiesen. Speziell Österreich veröffentlichte einen Artikel über diese Wettbewerbsverzerrung und leitete diesen an die zuständige Europäische Kommission weiter.

Bei Prüfung der Handhabung der Mindestpreisvorschrift sah sich das Bundesfinanzministerium veranlasst, die Mindestpreisvorschrift zu präzisieren und so zu definieren, dass rechtswidrige Abzüge beim Aufkauf von Branntwein unmöglich sind. Gleichzeitig konnte dadurch auch erreicht werden, dass der Kritik aus den Europäischen Staaten die Grundlage entzogen wurde.

Dies bedeutet aber nicht, dass anfallende Kosten bei der Reinigung von Alkohol nicht berechnet werden dürfen. Entscheidend ist dabei, zu welchem Zeitpunkt gereinigt und gekauft wird. Wie diese Regelung in der Praxis umgesetzt wird und wie sich die Märkte beim Aufkauf entwickeln, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Es werden in nächster Zeit darüber Gespräche mit den zuständigen Zollbehörden und den betroffenen Verbänden geführt. Die Mitglieder des Verbandes werden im nächsten Rundschreiben genau über diese Ergebnisse informiert, vieles andere sind derzeit Spekulationen.

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