AKTUELLESLANDESVERBÄNDEGESCHICHTEGALERIELEXIKONLITERATURLINKSIMPRESSUM
Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
Aktuelles

Verlängerung des Branntweinmonopoles möglich

Wie wir schon oft in unseren Rundschreiben hingewiesen haben, endet die Ausnahmeregelung zum Fortbestand des Branntweinmonopols Ende des Jahres 2010.
Alle an dem Branntweinmonopol beteiligten Verbände haben an die Deutsche Bundesregierung rechtzeitig den Antrag gestellt, eine Verlängerung des Branntweinmonopoles um weitere 7 Jahre bei der Europäischen Union zu beantragen.
Durch 2 Beschlüsse des Deutschen Bundestages wurde die Bundesregierung aufgefordert, alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um eine Verlängerung bis zum Jahr 2017 zu erreichen.
Dabei wurden wir von der Landesregierung Baden-Württemberg unterstützt. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat den zuständigen Generaldirektor der Europäischen Kommission Herrn Lars Hoelgard nach Baden-Württemberg eingeladen. Die gleiche Einladung hat auch die Bayerische Landesregierung ausgesprochen. Zusammen mit unserem Landwirtschaftsminister wurden den Vertretern der Kommission die Funktionsweise und die Bedeutung der Abfindungsbrennereien in Baden- Württemberg aufgezeigt. Mit einem Hubschrauberflug über die Streuobstwiesen, konnte noch einmal die Bedeutung für die Landschaftserhaltung und Landschaftspflege der Europäischen Kommission aufgezeigt werden.
Anschließend gab es von Herrn Lars Hoelgard noch einen Besuch in der Eifel, der die besondere Bedeutung des Abfindungsbrennens nochmals aufzeigte.
Die Europäische Kommission muss nun bis Ende Oktober 2009 einen Bericht vorlegen, ob eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für das Deutsche Branntweinmonopol möglich ist.
Inzwischen haben weitere Gespräche mit der Europäischen Kommission stattgefunden. Unter anderem hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner persönliche Gespräche mit der EU-Kommissarin Frau Fischer-Boel geführt.
Es kristallisiert sich nun heraus, dass die Europäische Kommission eine Verlängerung des Deutschen Branntweinmonopoles bis zum Jahr 2017 für möglich hält. Dabei verlangt sie aber, dass es nach dem Jahr 2017 kein Deutsches Branntweinmonopol mehr gibt und die Bundesregierung ein Ausstiegsszenarium für das Ende des Branntweinmonopoles aufzuzeigen hat. Die Bundesregierung hat, nachdem sie sich mit den Brennereiverbänden abgestimmt hat, einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission vorgelegt. Es muss abgewartet werden, ob die Kommission diesen Vorschlag akzeptieren wird. Es sieht aber danach aus, dass die Ausnahmeregelung für das Deutsche Branntweinmonopol bis zum Jahr 2017 verlängert wird.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht bedeutet, dass nach dem Jahr 2017 eine Alkoholproduktion mit Ablieferung nicht mehr möglich wäre. Auch danach können wir ihnen jetzt schon versichern gibt es Modelle, wie dies EU-Konform weiter möglich ist. Zuerst einmal muss aber unsere Arbeit darauf gerichtet sein, bis 2017 wie bisher weiter arbeiten zu können.

« zurück zur Übersicht