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Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner
Archiv

Abfindungsanmeldung für Stoffbesitzer (Vordruck 1221)
Zum Download finden Sie eine Information der Generaldirektion über den Vordruck für das Stoffbesitzerbrennen.
Der Vordruck ändert sich zwar nicht, aber es wird ausdrücklich auf die hohe Zahl der Zurückweisungen wegen Nichtangabe der Stoffbesitzernummer hingewiesen und zudem, dass beim erstmaligen Auftreten zuerst nur eine Brenngenehmigung abgegeben werden soll, da erst die Stoffbesitzernummer zugeteilt werden muss. Ich bitte Sie die Mitglieder entsprechend zu unterrichten. zur Information »

Abfindungsbrennen - Verzögerungen bei Zustellung der Brenngenehmigungen / Zurückweisungsbescheide
Aufgrund technischer Störungen beim externen Druckdienstleister, der für den Druck der Brenngenehmigungen / Zurückweisungsbescheide zuständig ist, sowie organisatorischer Probleme beim externen Postdienstleister, der für die Abholung und Zustellung der Bescheide verantwortlich ist, kann es in der nächsten Zeit zu verspäteten Zustellungen der Brenngenehmigungen bzw. Zurückweisungsbescheiden der eingereichten Abfindungsanmeldungen kommen. Sollte der Bescheid zu einer eingereichten Abfindungsanmeldung nicht rechtzeitig eingehen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Steueraufsichtsbeamten.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Nutzung der Vorabmitteilung per E-Mail für die Abfindungsanmeldungen hingewiesen (vgl. Punkt 8ff. des Merkblatts für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer - Vordruck 1222). Mit der Teilnahme am Verfahren der Vorabmitteilung per E-Mail ist sichergestellt, dass die Informationen zu eingereichten Abfindungsanmeldungen immer fristgerecht beim Brenner eingehen. Wird per E-Mail mitgeteilt, dass zur eingereichten Abfindungsanmeldung eine Brenngenehmigung erteilt wurde, kann das Brennverfahren wie angemeldet durchgeführt werden, auch wenn die schriftliche Brenngenehmigung noch nicht eingegangen ist. Die Vorabmitteilung gilt als vorläufige Brenngenehmigung.

Abfindungsanmeldung
Abfindungsanmeldungen für Brennverfahren ab dem 1. Januar 2018 sind ausschließlich auf den Formularen 1219 "Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (mehlige Stoffe)", 1220 "Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (nichtmehlige Stoffe)" und 1221 "Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers" in der Version Ausgabe 2018 abzugeben. Eine Verwendung der bisherigen Formulare (Ausgabe 2016) führt zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen. zu den Formularen »

Messe mit Charakter: "Baden SPIRITS" geht in die zweite Runde
Eigens für Produzenten von Branntwein, Brand, Geist, Likör und Spirituosen findet in diesem Jahr vom 05. und 06. Mai 2018 der themenspezifische Ausstellungs-Bereich "Baden SPIRITS" im Rahmen der Badischen Weinmesse in seiner zweiten Auflage statt.
"Baden SPIRITS" präsentiert neben hervorragenden Spirituosenherstellern, traditionsreichen Kleinbrennern auch innovative Destillerien aus Baden.
Rund 5.800 Besucher konnten sich im Vorjahr von der Vielfalt der Badischen Winzer und Brenner überzeugen, über 1.000 Weine, Sekte und Spirituosen wurden angeboten.

Brenngenehmigungen
Brenngenehmigungen für Brennverfahren ab dem 01. Januar 2018 werden voraussichtlich ab dem 18. Dezember 2017 erteilt.
Die Übersendung der Brenngenehmigung für Stoffbesitzer ändert sich bei Brennverfahren ab dem 01. Januar 2018 wie folgt:

Verbrauch und Restkontigent
Vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 dürfen von Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern maximal 4.000.000 Mio. Liter Alkohol (l.A.) insgesamt zur Ablieferung destilliert werden.
Damit sie schon sehen können wieviel davon schon verbraucht wurde, wird jeweils am Anfang eines Monats darüber informiert.

2.597214,6
Gesamtkontingent Destilliert Okt 2016 - Sep 2017 Restkontingent
4.000.000 l.A.2.597214,6 l.A. 1.402.785,4 l.A.

Stoffbesitzernummer
Künftig werden Stoffbesitzernummern im neuen Format vergeben.
Bei der ersten Abfindungsanmeldung eines Stoffbesitzers für Brennverfahren, die ab dem 01. Januar 2018 durchgeführt werden sollen, bleibt das Feld "Stoffbesitzer-Nr." im Formular 1221 unausgefüllt. Die Stoffbesitzernummer wird dem Beteiligten mit der Brenngenehmigung aufgrund dieser ersten Abfindungsanmeldung mitgeteilt. In allen weiteren Abfindungsanmeldungen ist diese Stoffbesitzernummer zwingend einzutragen, ansonsten ergeht ein Zurückweisungsbescheid.
Dieses Verfahren gilt auch für Stoffbesitzer, die im Jahr 2017 oder früher bereits unter Abfindung gebrannt haben. Durch das neue Format der Stoffbesitzernummer können Abfindungsanmeldungen Stoffbesitzern eindeutig zugeordnet werden.

Veröffentlichung der Rohstoffliste
Mit dem vollständigen Inkrafttreten von Alkoholsteuergesetz und Alkoholsteuerverordnung wird ab dem 01. Januar 2018 das bisher weitgehend auf den süddeutschen Raum beschränkte Abfindungsbrennen bundesweit möglich sein. Hierbei wird für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer der gewonnene Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholgewinnung eingesetzt werden dürfen, und aus einem festgelegten amtlichen Ausbeutesatz ermittelt.

Nach § 24 Alkoholsteuerverordnung ist eine Übersicht der nach § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 Alkoholsteuergesetz zugelassenen Rohstoffe und der festgelegten amtlichen Ausbeutesätze (Rohstoffliste) zu veröffentlichen.

Die Rohstoffliste ist für Brennverfahren ab dem 01. Januar 2018 anzuwenden. zur Rohstoffliste »

Alkoholsteuerverordnung ab 01.01.2018
Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes (Alkoholsteuerverordnung) tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Verpackungsverordnung
Nach der neuen Verpackungsverordnung muss sich jeder Hersteller und Versender von Verpackungen (Glasflaschen) und Versandverpackungen (Versandkarton) bei einem Dualen System in Deutschland anmelden... weiterlesen »

27. November 2016 - "Tag der Brenner"
Stattssekretär Dr. Michael Meister spricht am 27. November 2016 auf dem "Tag der Brenner" während der Intervitis... weiterlesen »

Verpackungsverordnung
Nach der neuen Verpackungsverordnung muss sich jeder Hersteller und Versender von Verpackungen (Glasflaschen) und Versandverpackungen (Versandkarton) bei einem Dualen System in Deutschland anmelden... weiterlesen »

Verlängerung des Deutschen Branntweinmonopols
Über die Verlängerung des Deutschen Branntweinmonopols wird wahrscheinlich im November abgestimmt... weiterlesen »

27. April 2013 - "Tag der Brenner"
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble spricht am 27. April 2013 auf dem "Tag der Brenner" während der Intervitis... weiterlesen »

Internationale Brennerversammlung
Der stellvertretende Generaldirektor der Europäischen Kommission Lars Hoelgard... weiterlesen »

Verlängerung des Branntweinmonopoles möglich
Die Ausnahmeregelung zum Fortbestand des Branntweinmonopols endet zum Ende des Jahres 2010... weiterlesen »

Übernahmepreise
Die neuen Übernahmepreise vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 lauten... weiterlesen »

Änderung bzw. Ergänzung der Vorschrift des Mindestpreises
Der Mindestpreis darf nicht mehr durch Kostenverrechnungen (wie z. B. durch Reinigungsentgelte) unterschritten werden... weiterlesen »

Übernahmepreise
Die neuen Übernahmepreise vom 01.10.2008 bis 30.09.2009 lauten... weiterlesen »

Neue EU-Spirituosen-Verordnung
Das Europäische Parlament hat die neue EU-Spirituosen-Verordnung verabschiedet... weiterlesen »

Übernahmepreise
Die neuen Übernahmepreise vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 lauten... weiterlesen »

Übernahmepreise
Die neuen Übernahmepreise vom 01.10.2006 bis 30.09.2007 lauten... weiterlesen »

Hinweis zur Unterschrift bei Abfindungsanmeldungen.
Bei der Unterschrift unter die Abfindungsanmeldung muss es sich nach der Brennereiordnung... weiterlesen »

ISW - Der Internationaler Spirituosenwettbewerb von MUNDUSvini GmbH
Weiterführende Informationen auf der Homepage des Veranstalters... weiterlesen »

Neue Übernahmepreise ab 01.10.2005
Es konnte auf Grund der gestiegenen Energiekosten... weiterlesen »

EU-Spirituosenverordnung
Nach wie vor wird in der Europäischen Kommision über eine Änderung... weiterlesen »

Neue Übernahmepreise ab 01.10.2004
Trotz des weiterhin sehr niedrigen Preises am Alkoholmarkt... weiterlesen »

Ausbeutesatzänderung ab 01.10.2004
Nach der Brennereiordnung (BO) kann das Bundesministerium für Finanzen zu Beginn eines neuen Abschnittes die Ausbeutesätze... weiterlesen »

Alkoholhaltige Getränke-Verordnung wurde geändert
Zuckerung nun auch bei Trester, Hefe und Topinambur möglich. Mit Wirkung vom 15. Juli 2003... weiterlesen »

Agraralkoholmarktordnung
Am 08. April 2003 wurde eine EU-Alkoholmarkt-Regelung mit einer Ausnahmeregelung für das deutsche Branntweinmonopol vom EU-Ministerrat beschlossen... weiterlesen »

Agraralkoholmarktordnung
Die Mitgliedstaaten der EU, die am Montag beim Sonderausschuss Landwirtschaft zusammengekommen waren,... weiterlesen »

Europäische Alkoholmarktordnung
Wie im letzten Rundschreiben schon berichtet, möchte die Europäische Kommission die Einführung einer Europäischen Alkoholmarktordnung... weiterlesen »

Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung verzögert sich noch
Zu Beginn des Jahres 2002 wurde vom federführenden Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) ein Entwurf zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV) vom 29. Januar 1998 vorgelegt... weiterlesen »